Schulordung / Zusammenleben

Zusammenleben und Zusammenarbeit am OSZ Täuffelen

Zwischenmenschliches
Wir sind hilfsbereit und gestalten die Schule für alle so angenehm wie möglich.
Wir grenzen niemanden aus.
Wir begegnen einander mit Respekt und grüssen uns täglich.
Die Schule ist ein Arbeits- und Lernort. Wir kleiden uns angemessen, zweckmässig und respektvoll.

Unterricht
Wir sind pünktlich und halten uns an die Unterrichts- und Pausenzeiten.
Das Schulhaus ist ein Arbeitsort: wir verhalten uns ruhig und rücksichtsvoll.
Wir respektieren die Arbeitsplätze der anderen und betreten keine Lernlandschaften anderer Klassen.
Kaugummi kauen wir während des Unterrichts nicht.

Geräte der Lernenden
Auf dem gesamten Schulareal sind Smartphones und internetfähige Geräte weggeräumt und ausgeschaltet.
Chromebooks sind persönlich, werden nur auf Arbeitsflächen verwendet und nur geschlossen herumgetragen.
Chromebooks sind nur für schulische Aufträge und gemäss den Klassenregeln zu verwenden.
Chromebooks werden nicht von sich aus beschriftet und beklebt.
Es sind nur Kabel-Kopfhörer für die Chromebooks erlaubt.

Material
Das Zimmer ist aufgeräumt und die Arbeitsplätze ansprechend und ordentlich gestaltet.
Wir schreiben nicht auf Pulte, Stühle, Wände, usw.
Wir werfen Schulmaterial und andere Gegenstände
nicht herum.
Abfälle entsorgen wir korrekt.
Kleider gehören an die Garderobe.
Rollschuhe, Skates, Boards und Scooter verwenden wir nur draussen.

Schulareal
Während der Pause bleiben wir auf dem Schulareal.
Wir spielen mit Bällen nur auf dem Hartplatz und dem Rasenplatz.
Der Turnhallentrakt gehört nicht zum Pausenareal.
Schneeballschlachten finden ausschliesslich auf dem Rasenplatz statt.
Persönliche Transportmittel werden in den Pausen nicht verwendet.

Den Lernenden ist jeglicher Konsum von Suchtmitteln wie z.B. Alkohol, Nikotin-, Rauch- und Vapeprodukten verboten.
Das Schulareal und alle Schulanlässe sind frei von Energy Drinks.

(Schulordnung aktualisiert im Juni 2023)


Massnahmen bei Übertreten der Smartphone-Regeln:

  1. Übertretung: Das Gerät wird eingezogen, die Klassenlehrperson kontaktiert die Erziehungsberechtigten und händigt danach das Gerät der Schülerin oder dem Schüler wieder aus.
  2. Übertretung: Das Gerät wird eingezogen und kann von den Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrperson abgeholt werden.
  3. Übertretung: Das Gerät wird eingezogen und kann von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.

Massnahmen wegen anderen Übertretungen

  • Mobiliar und Gebäude verunreinigen: Reinigungsarbeiten unter Anleitung der Hauswarte.
  • Die Klassenlehrperson oder die Schulleitung ergreift angepasste Massnahmen.
  • Bei Bedarf Gespräch mit dem oder der Lernenden und den Erziehungsberechtigten.
  • Bei Bedarf Einbezug von Fachstellen.