Absenzen und Urlaube

Krankheit
Absenzen wegen Krankheit sind vor Unterrichtsbeginn per
Kommunikations-App «Klapp» zu melden. Bei längeren Absenzen ist ein ärztliches Zeugnis erwünscht. Dieses kann von der Schule auch eingefordert werden.

Andere Absenzen
Des weiteren müssen folgende Absenzen per Kommunikations-App «Klapp» gemeldet werden:

  • Wenn nicht an Sport- oder Schwimmunterricht teilgenommen werden kann. (Wobei dann vor Ort andere schulische Aufträge zu bearbeiten sind.)
  • Halbtage (mindestens 24 Stunden vorher).
  • Jegliche weiteren Abwesenheiten vom Unterricht.

Schnupperlehren während der Schulzeit
Schnupperlehren müssen vorgängig durch die Schule bewilligt werden. Schnupperlehrgesuche müssen frühzeitig und spätestens am Vortag vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Darin muss ein Stempel, eine schriftliche Bestätigung oder die ausgedruckte Einladung des Betriebs vorliegen.
Download Schnupperlehrgesuch

Urlaubsgesuche
Für ausserordentliche Absenzen (Urlaube, Sportanlässe) muss frühzeitig bei der Schulleitung ein Gesuch eingereicht werden, das geprüft wird.

Verpasster Schulstoff
Wegen Halbtagen oder Urlaub verpasster Schulstoff muss selbständig aufgearbeitet werden. Bei Krankheit oder Schnupperlehren wird das Aufarbeiten mit den Lehrpersonen besprochen.